Aus dem ermittelten Kompetenzrahmen und den daraus resultierenden (Teil-)Lernzielen, lassen sich für das umzusetzende Lernszenario übergeordnete Lernziele ableiten. Nach ihrem Lernprozess unter Verwendung der Lernumgebung sollten Lernende (idealerweise) in der Lage sein,
eine Wohnungsabnahme zu organisieren bzw. zu planen (Methodenkompetenz),
die relevanten Vertrags- und Regelwerke zu recherchieren und anzuwenden (Methodenkompetenz),
vom Idealzustand des Mietobjekts abweichende Sachverhalte (sicher) zu erkennen (Fachkompetenz),
den Zustand des Mietobjekts juristisch korrekt zu bewerten (Fachkompetenz),
ihre Rolle als Vertretung der vermietenden Partei zu verstehen und auszufüllen (Personal- und Sozialkompetenz),
die juristische Bewertung gegenüber der mietenden Partei angemessen zu kommunizieren (Personal- bzw. Sozialkompetenz),
im Konfliktfall adäquat auf den Mieter oder die Mieterin zu reagieren (Personal- und Sozialkompetenz) und
den Zustand des Mietobjekts sachgerecht zu protokollieren (Methodenkompetenz).
Ganz im Sinne der handlungsorientierten Wissensvermittlung, zielt dabei die zu entwickelnde Lernumgebung darauf ab, den Erwerb von umfassenden Kompetenzen zu ermöglichen. Dadurch werden die Lernenden im Rahmen ihrer (späteren) beruflichen Praxis zur Umsetzung zielführender Handlungen befähigt.