Individuell üben (Anwendungsfall 1)

Der erste Anwendungsfall „Individuell üben“ ist eine vereinfachte Version des Anwendungsfalls Begleitet individuell üben. Er unterscheidet sich dahingehend, dass die hier erfolgende Einzelübung ohne Lernbegleitung erfolgt. In diesem Anwendungsfall nutzt ein*e einzelne*r Lernende*r das System, um – auf Basis der Fallakte – insbesondere die Identifizierung und Bewertung von Mängeln bei der Wohnungsabnahme zu trainieren. Mangels weiterer Akteure wird das didaktische Element des Rollenspiels hier nicht umgesetzt und die bzw. der Lernende erhält keine Rückmeldung zu ihrem bzw. seinem Vorgehen bei der Abnahme. Dieser Anwendungsfall hat den Vorteil, als dass er eine vollständige Nutzung der Lernumgebung erlaubt, die völlig unabhängig von Zeit, Ort und anderen Personen ist. So können Lernende beispielsweise zur Vor- oder Nachbereitung von (in der Regel zeitlich eng getakteten) Berufsschul- oder Weiterbildungsmaßnahmen die vermittelten Inhalte eigenständig entdecken, wiederholen oder vertiefen und dadurch ihre Kompetenzen erweitern oder sich – unabhängig von formalen Bildungsangeboten – vollständig selbstgesteuert Wissen bzw. Kompetenzen zur Wohnungsabnahme aneignen.