Prüfung ablegen (Anwendungsfall 5)

Im fünften Makro-Anwendungsfall „Prüfung ablegen“ legt ein oder eine (zu prüfende*r) Lernende*r unter Anwesenheit einer oder mehrerer Prüfender eine formale Prüfung ab. Die für die Aus- bzw. Weiterbildung der oder des Lernenden verantwortliche Lehrkraft, kann dabei ebenfalls anwesend sein, jedoch nicht aktiv eingreifen. Im Rahmen der Prüfung kann beispielsweise festgestellt bzw. beurteilt werden, inwieweit der oder die Lernende in der Lage ist, auf Basis bereitgestellter Informationen (d. h. der Fallakte) durch den Mieter oder die Mieterin verursachte Mängel (sicher) zu erkennen und juristisch angemessen zu bewerten. Beispielsweise könnte in Form eines Rollenspiels, bei dem eine Prüferin die Rolle der Mieterin simuliert, geprüft werden, inwieweit der Lernende über hinreichende Kompetenzen verfügt, seine juristische Bewertung gegenüber der Mieterin sachgerecht zu kommunizieren und im Konfliktfall adäquat zu reagieren. Alternativ oder zusätzlich kann bewertet werden, inwiefern der oder die Lernende in der Lage ist, für die durchgeführte Wohnungsabnahme ein rechtswirksames Abnahmeprotokoll zu erstellen. Ob bzw. in welcher Form unter Verwendung der umzusetzenden virtuellen Umgebung eine formale Prüfung durchgeführt werden kann, ist entsprechend von der jeweils (beispielsweise für den entsprechenden Ausbildungsberuf) gültigen Prüfungsordnung abhängig.